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1
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Geltungsbereich
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1.1
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Diese
Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Anwendung auf die
vorliegende Geschäftsbeziehung, wie Kauf- und/oder Servicevertrag
zwischen Reinhold Gerard und dem Besteller, sowie auf alle
im Zusammenhang hiermit gemachten Angaben in Broschüren,
Preislisten und Werbeanzeigen, unabhängig davon, ob diese
mündlich, schriftlich oder per Internet erfolgt sind.
Mit der Auftragserteilung erkennen Sie die Geltung dieser
Bedingungen an. Reinhold Gerard ist berechtigt, diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft
zu ändern. Es gelten lediglich die Verkaufsbedingungen
von Reinhold Gerard. Abweichende, oder entgegenstehende
Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei
denn wir hätten ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.
Die alleinige Gültigkeit unserer Verkaufsbedingungen wird
auch von einer vorbehaltlos erfolgten Lieferung an den Besteller,
auch bei bekannten abweichenden Verkaufsbedingungen des
Bestellers, nicht außer Kraft gesetzt.
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1.2
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Kommt
es zwischen uns und dem Besteller zur Vereinbarung abweichender
Bedingungen, oder zu Änderungen eines abgeschlossenen Vertrages,
so sind diese schriftlich niederzulegen.
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2
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Unsere
Angebote/ Vertragsabschluss/ Produktänderungen
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2.1
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Unsere
Angebote erfolgen ausschließlich schriftlich. Unsere
Angebote im Internet und auch in Printmedien gelten lediglich
für den dort genannten Zeitraum, oder bis auf Widerruf,
oder bis zur Neuausschreibung des Angebotes in anderer Form.
Eine aufgrund eines ausgeschriebenen Angebotes von uns angenommene
Bestellung bleibt von der Änderung des Angebotes unberührt.
Aufträge können schriftlich, per Internet, per Telefon oder
Telefax erteilt werden.
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2.2
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Reinhold
Gerard behält sich vor, Produkte (inklusive Drittprodukte)
jederzeit zu ändern, soweit die geänderten Produkte keine
geringere Funktionalität und Leistung aufweisen.
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2.3
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An allen
Abbildungen, Skizzen und Kalkulationen behalten wir uns
das Eigentums- und Urheberrecht vor.
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2.4
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Alle
über das Angebot hinausgehenden Wünsche des Bestellers müssen
speziell ausgehandelt werden und bedürfen der Schriftform.
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3
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Zahlungsbedingungen
und Preise
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3.1
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Unsere
Preise gelten wie ausgeschrieben, bis zum ausgeschriebenen
Ablaufdatum der Gültigkeit, oder bis auf Wiederruf, oder
Veröffentlichung einer neuen Preisliste. Reinhold Gerard
behält sich vor, Preise im Falle der Änderung von Wechselkursen,
Zöllen, Steuern, Fracht- und Versicherungskosten, Einstandskosten,
beispielsweise für Komponenten und Serviceleistungen, mit
Wirkung für zukünftige Geschäfte entsprechend anzupassen.
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3.2
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Sofern
im Angebot nichts anderes vermerkt wurde, gelten unsere
Preise ab D-54298 Welschbillig, Brückenstraße 14. Sofern
im Angebot nichts anderes vermerkt wurde, gilt der Preis
ausschließlich Verpackung, Versand, Versicherung und Installation.
Diese wird separat in Rechnung gestellt.
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3.3
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Unsere
ausgeschriebenen Preise sind inklusive der gültigen gesetzlichen
MwSt. der Bundesrepublik Deutschland. Etwaige, zum Beispiel
bei Versand ins Ausland, anfallenden Steuern und/oder Zölle
werden gesondert berechnet. Im Bereich der Dienstleistung
gegenüber Firmen, oder Großaufträgen an Firmen kann es sich
um Preise zuzüglich MwSt. handeln. Auf diesen Sachverhalt
wird in derartigen Fällen hingewiesen.
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3.4
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Der
Abzug von Skonto wird nicht gewährt.
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3.5
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Reinhold
Gerard behält sich vor, im Falle des Zahlungsverzuges Lieferungen
und /oder Serviceleistungen bis zur vollständigen Bezahlung
zurückzubehalten, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem
Basiszinssatz sowie Ersatz der weiteren, uns infolge des
Verzugs entstehenden Schäden zu verlangen. Schecks werden
nur erfüllungshalber entgegengenommen.
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3.6
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Widerrufsbelehrung
bei Onlinebestellungen
Der
Käufer hat bei Warenlieferungen ein Rückgaberecht von 4
Wochen nach Erhalt der Ware. Innerhalb dieser Frist kann
die Ware ohne Angabe von weiteren Gründen gewandelt werden.
Vor der Rücksendung ist Reinhold Gerard über die Rücksendung
zu informieren.
Vom
Rückgaberecht ausgeschlossen sind Registriercodes bzw. Lizenzdateien
von Software, da es sich hierbei um eine Ware handelt, die
nach Kundenspezifikation angefertigt wurde (persönlicher
Registrierschlüssel) und aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht
für eine Rücksendung geeignet ist.
Bei Dienstleistungen erlischt Ihr Widerrufsrecht
vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren
ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie
Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.
Die
Ware muss sich in einwandfreiem Zustand befinden und originalverpackt
sein. Sonderbestellungen und Sonderanfertigungen sind grundsätzlich
von der Möglichkeit der Rückgabe ausgeschlossen. Die Kosten
der Rücksendung innerhalb dieser Rückgabefrist trägt der
Käufer sofern der Warenwert geringer als 40 Euro ist. Bei
Beträgen über 40 Euro trägt Reinhold Gerard die Versandkosten.
Die Versandart und Versandkostenübernahme ist vorher abzustimmen.
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4
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Gefahrenübergang
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4.1
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Sofern
bei Auftragsannahme nichts anderes schriftlich vereinbart,
oder in einem Angebot ausgeschrieben wurde, ist Lieferung
ab D-52498 Welschbillig, Brückenstraße 14 vereinbart.
Die Gefahr geht mit Lieferung auf Sie über.
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5
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Lieferung
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5.1
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Die
im Angebot angegebenen Lieferzeiten sind Richtwerte und
können ohne Verzugsentschädigungsansprüche, oder Schadensersatzansprüche
Seitens des Bestellers von Reinhold Gerard überschritten
werden.
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5.2
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Kommt
der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige
Mitwirkungspflicht, so sind wir berechtigt den uns entstehenden
Schaden, alle hiermit verbundenen Kosten, insbesondere Lagerkosten,
einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, vom Besteller
zu verlangen. In diesem Fall geht auch die Gefahr eines
zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung
der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in
dem dieser in Annahmeverzug gerät.
|
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5.3
|
Trifft
der Besteller gesonderte Lieferanordnungen, so gehen die
hierfür entstehenden Kosten zu Lasten des Bestellers.
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5.4
|
Teillieferungen
unsererseits sind zulässig. Die durch die Nachbelieferung
entstehenden zusätzlichen Kosten gehen zu Lasten von Reinhold
Gerard.
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6
|
Gewährleistung
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6.1
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Handelt
es sich beim Besteller um einen Kaufmann gemäß HGB, so setzen
die Gewährleistungsrechte des Bestellers voraus, dass dieser
seiner Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß
nachgekommen ist. Handelt es sich beim Besteller um keinen
Kaufmann gemäß HGB, so ist er zur Erhaltung der Gewährleistungsrechte
ebenso verpflichtet die Ware zu begutachten und entdeckte
Mängel unverzüglich bekannt zugeben. Entstehen aus einer,
durch einen nachweislich offensichtlichen, nicht angezeigten
Mangel resultierende Verschlechterung des Zustandes der
Ware Mehrkosten für die Instandsetzung, so gehen diese zu
Lasten des Bestellers.
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6.2
|
Sobald
ein von uns zu vertretener Mangel der Kaufsache vorliegt,
sind wir nach unserer Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung
berechtigt. Im Falle der Nachbesserung sind wir verpflichtet,
alle zum Zweck der Mängelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen,
insbesondere Transporte, Wege, Arbeits- und. Materialkosten
zu tragen, soweit diese nicht dadurch erhöht werden, dass
die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort
verbracht wird.
|
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6.3
|
Sind
wir zur Nachbesserung/ Ersatzlieferung nicht bereit oder
nicht in der Lage, insbesondere verzögert sich diese über
eine angemessene Frist hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten
haben, oder schlägt in sonstiger Weise die Mängelbeseitigung/
Ersatzlieferung fehl, so ist der Besteller nach seiner Wahl
berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende
Minderung des Kaufpreises zu verlangen.
|
|
6.4
|
Soweit
sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende
Ansprüche des Bestellers - gleich aus welchen Rechtsgründen
- ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden,
die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere
haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden
des Bestellers.
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6.5
|
Die
Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang.
Diese Frist ist eine Verjährungsfrist und gilt auch für
Ansprüche auf Ersatz von Mängelfolgeschäden, soweit keine
Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.
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6.6
|
Reinhold
Gerard leistet insbesondere nicht Gewähr für:
-
Mängel, die auf fehlerhafte Installation durch den Besteller
oder einen von ihm beauftragen Dritten, Bedienungsfehler,
Eingriff in die oder Modifikation der Produkte durch
den Besteller oder einen hierzu nicht berechtigten Dritten,
sowie auf äußere Einwirkung auf die Produkte zurückzuführen
sind
-
die Geeignetheit der Produkte für einen bestimmten Verwendungszweck
-
auf Fremdprodukte, die auf ausdrücklichen Wunsch des
Bestellers in Systeme von Reinhold Gerard integriert
wurden
-
Leistungen, die Ihren Vorgaben entsprechend erbracht
wurden.
Im
Rahmen der Produktion seiner Produkte sowie zur Durchführung
von Gewährleistungsarbeiten verwendet Reinhold Gerard Ersatzteile
oder Komponenten, die neu oder neuwertig entsprechend dem
jeweils üblichen Industriestandard sind.
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6.7
|
Für
Drittprodukte gelten ausschließlich die Gewährleistungsbestimmungen
der jeweiligen Hersteller.
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6.8
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Reinhold
Gerard hat für die Nichterfüllung vertraglicher Pflichten
nicht einzustehen, soweit die Nichterfüllung auf einem außerhalb
ihres Einflussbereichs liegenden Hinderungsgrund beruht,
beispielsweise Naturkatastrophen, hoheitliche Maßnahmen,
Nichtbelieferung mit Zuliefererkomponenten. In derartigen
Fällen gelten vereinbarte Leistungsfristen als entsprechend
verlängert. Dauert der Hinderungsgrund länger als 3 Monate
an, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung
einer Kündigungsfrist zu kündigen. Weitergehende Ansprüche
sind ausgeschlossen.
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|
7
|
Gesamthaftung
|
|
7.1
|
Eine
weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in Nr. 6. vorgesehen,
ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten
Anspruchs ausgeschlossen.
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7.2
|
Die
Regelung gemäß Abs. 7.1 gilt nicht für Ansprüche gemäß §1.4
Produkthaftungsgesetz. Gleiches gilt bei anfänglichem Unvermögen
oder zu vertretener Unmöglichkeit.
|
|
7.3
|
Soweit
unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt
dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten,
Arbeitnehmer, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
|
|
7.4
|
Eine
Haftung ist ferner insoweit ausgeschlossen, als der eingetretene
Schaden durch die Vornahme zumutbarer Schadensmindernder
Maßnahmen des Bestellers/ Kunden hätte verhindert werden
können, wie beispielsweise durch Vornahme einer ordnungsgemäßen
Datensicherung. Alle weitergehenden Rechte und Ansprüche,
unabhängig von deren Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Dies
gilt insbesondere für den Ersatz mittelbarer Schäden (Folgeschäden,
wie z.B. entgangener Gewinn).
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8
|
Eigentumsvorbehalt
|
|
8.1
|
Wir
behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang
aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem
Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug,
sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der
Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt kein Rücktritt
vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich
erklärt. In der Pfändung der Kaufsache durch uns liegt stets
ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache
zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf
die Verbindlichkeit des Bestellers, abzüglich angemessener
Verwertungskosten, anzurechnen.
|
|
8.2
|
Ist
der Besteller Kaufmann, so gelten ergänzend die folgenden
Vorschriften: Der Besteller darf die Vorbehaltsware im
Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsganges weiterveräußern,
tritt jedoch bereits jetzt alle hieraus resultierenden Ansprüche
gegen seine Abnehmer in voller Höhe zur Sicherung unserer
Zahlungsforderungen an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung
an. Der Besteller hat uns einen Zugriff Dritter auf die
Vorbehaltsware oder auf die abgetretenen Forderungen unverzüglich
schriftlich anzuzeigen und Dritte auf unsere Rechte hinzuweisen.
Ist der Besteller mit einer oder mehreren Zahlungen ganz
oder teilweise in Verzug, stellt er die Zahlungen ein oder
ist über sein Vermögen die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens
beantragt, dann darf er nicht mehr über die Vorbehaltsware
verfügen. Wir sind in einem solchen Fall berechtigt, vom
Vertrag zurückzutreten oder die Vorbehaltsware zurückzunehmen
oder die dem Besteller gegenüber erteilte Befugnis zur Einziehung
der Forderungen aus der Weiterveräußerung zu widerrufen
und Auskunft über die Empfänger der Vorbehaltsware zu verlangen
sowie diesen die Abtretung der Forderungen anzuzeigen und
die Forderungen selbst einzuziehen.
|
|
8.3
|
Der
Besteller ist verpflichtet, die Kaufsache bis zur endgültigen
Bezahlung aller aus dem Kaufvertrag entstandenen Kosten
pfleglich zu behandeln; Insbesondere ist er verpflichtet
diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser-, Diebstahlschäden-,
ausreichend zum Neuwert zu versichern.
|
|
8.4
|
Kontokorrent/
Saldoklausel - Der Verkäufer behält sich das Eigentum an
der Ware vor, bis sämtliche Forderungen des Verkäufers gegen
den Käufer aus der Geschäftsverbindung, einschließlich der
künftig abgeschlossenen Verträge auch aus gleichzeitig oder
später abgeschlossenen Verträge beglichen sind. Das gilt
auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen des
Verkäufers in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden
und der Saldo gezogen und anerkannt ist.
|
|
9
|
Rückgaberecht
|
|
9.1
|
Waren,
welche für den Besteller gesondert gefertigt und konfiguriert
wurden, können nicht zurückgenommen werden, es sei den Absatz
6.3 aus Nr. 6. trifft zu. Dies gilt grundsätzlich, es
sei denn in unseren Angeboten wird ein Rückgaberecht ausdrücklich
erwähnt.
|
|
9.2
|
Sämtliche
aus einer Rückgabe entstehenden Kosten, oder Wertminderungen
der Kaufsache, gehen zu Lasten des Bestellers, es sei denn
Nr.6. Abs.6.3 findet Anwendung.
|
|
9.3
|
Soweit
Reinhold Gerard aus Kulanzgründen einer Rücksendung von
Produkten ausdrücklich zustimmt, sind diese im Originalzustand
in ihrer Originalverpackung zurückzusenden, zusammen mit
einem Rücksendenachweis sowie dem Kaufbeleg. Rücksendekosten
werden in diesem Falle vom Besteller getragen.
|
|
10
|
Service
|
|
10.1
|
Sämtliche
von Reinhold Gerard zu erbringenden Serviceleistungen müssen
ausschließlich im Angebot ausgeschrieben sein oder schriftlich
vereinbart werden.
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10.2
|
Serviceleistungen
können auch telefonisch oder über Internet erbracht werden.
Soweit vereinbart, können Serviceleistungen neben Instandsetzungsleistungen
Installations-, Integrations-, Entsorgungs-, Trainings-
oder Beratungsleistungen umfassen.
|
|
11
|
Integration
kundeneigener Software und /oder Produkte
|
|
11.1
|
Erforderliche
Integrationsprodukte sind Reinhold Gerard rechtzeitig vor
Produktionsbeginn zur Verfügung zu stellen oder Reinhold
Gerard ist rechtzeitig zu beauftragen, diese im Auftrag
des Bestellers zu erwerben. Reinhold Gerard wird Integrationsprodukte
daraufhin prüfen, ob sie in unsere Produkte integriert werden
können und im bejahenden Fall eine kundeneigene Konfiguration
herstellen. Soweit kundeneigene Konfigurationen technisch
nicht herstellbar sind, wird Reinhold Gerard von seiner
weiteren Leistungsverpflichtung frei.
|
|
11.2
|
Der
Besteller stellt Reinhold Gerard von allen Ansprüchen frei,
die Dritte gegen Reinhold Gerard insoweit geltend machen,
dass Reinhold Gerard im Rahmen der Integration kundeneigener
Software und/ oder Produkte gemäß den Anweisungen des Bestellers
Integrationsprodukte oder Immaterialgüterrechte in seine
Produkte integriert hat.
|
|
12
|
Software
|
|
12.1
|
Für
von Reinhold Gerard mitgelieferte, nicht von Reinhold Gerard
selbst hergestellte Software gelten die Bestimmungen des
jeweiligen Lizenzvertrags der Software. Diese sind dem
jeweiligen Produkt beigefügt. Mit der Annahme der Lieferung
und/ oder Nutzung der Ware und/ oder Software erklärt der
Besteller ausdrücklich, diese anzuerkennen.
|
|
13
|
Export
|
|
13.1
|
Die
gelieferten Produkte können Technologien und Software enthalten,
die den jeweils auf sie anwendbaren Exportkontrollvorschriften
der Bundesrepublik Deutschland oder der Länder, in die die
Produkte geliefert oder in denen sie genutzt werden, unterliegen.
Der Besteller verpflichtet sich, diese Bestimmungen zu beachten.
|
|
13.2
|
Gemäß
den vorstehend aufgeführten Exportbestimmungen dürfen die
Produkte insbesondere nicht an definierte Nutzer oder in
definierte Länder oder an Nutzer geliefert oder lizenziert
werden, die in Aktivitäten im Zusammenhang mit Massenvernichtungswaffen
und/ oder Völkermord verwickelt sind. Dem Besteller
ist bekannt, dass die Exportkontrollvorschriften abhängig
von den erworbenen Waren unterschiedliche Beschränkungen
vorsehen und regelmäßig geändert werden und der Besteller
erklärt, vor jedem Export oder Reexport der Produkte die
jeweils aktuellen Vorschriften zu konsultieren.
|
|
14
|
Rücktritt
vom Vertrag
|
|
14.1
|
Im Falle
höherer Gewalt sind wir berechtigt, den Vertrag ganz oder
teilweise aufzuheben oder die Ausführung zu einer späteren
Zeit zu verlangen, ohne dass vom Besteller irgendwelche
Ansprüche gegen uns geltend gemacht werden können.
|
|
14.2
|
Wir
sind zur Beendigung der vertraglichen Beziehung berechtigt,
soweit sich der Besteller ungeachtet eines Fristsetzungsverlangens
mit Ablehnungsandrohung mit der Zahlung der vereinbarten
Vergütung um mehr als 10 Tage in Verzug befinden oder der
Besteller Exportbestimmungen verletzt hat.
|
|
14.3
|
Soweit
nach der Rechtsnatur des abgeschlossenen Vertrags anwendbar,
ist jede Partei unbeschadet der Geltendmachung weiterer
Rechte berechtigt, einen abgeschlossenen Vertrag in den
folgenden Fällen zu kündigen:
-
Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch
die andere Partei
-
nachhaltige Vertragspflichtverletzung, soweit diese
nicht innerhalb einer Frist von 30 Tagen nach Zugang
einer entsprechenden Aufforderung der verletzten Partei
beendet wird
-
Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen
der anderen Partei.
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15
|
Obliegenheiten
des Bestellers
|
|
15.1
|
Folgende
Gesichtspunkte liegen im Verantwortungsbereich des Bestellers:
-
die Auswahl des Produkts und dessen Geeignetheit für
einen bestimmten Zweck
-
die Kommunikationskosten des Bestellers mit Reinhold
Gerard
-
Spezifikationen und Anweisungen des Bestellers im Zusammenhang
mit der Integration kundeneigener Software und/ oder
Produkte
-
kundenspezifische Integrationsprodukte, deren Eigenschaften,
Lizenzen
-
im Auftrag des Bestellers besorgte, aber nicht zur Herstellung
einer kundenspezifischen Konfiguration verwandte Integrationsprodukte
|
|
15.2
|
Darüber
hinaus erklärt sich der Besteller bereit, uns alle zu unserer
Leistungserbringung erforderlichen Informationen zu erteilen,
uns Zugang zu den Produkten zu gewährleisten sowie notwendige
Mitwirkungshandlungen zu erbringen. Vor Durchführung von
Gewährleistungs- oder Serviceleistungen werden Sie nach
Absprache mit Reinhold Gerard gegebenenfalls alle nicht
von Reinhold Gerard eingebauten Komponenten und Produkte
entfernen. Grundsätzlich sind vor der Durchführung von Gewährleistungs-
oder Serviceleistungen vom Besteller/ Kunden Sicherungskopien
von Dateien und Programmen zu erstellen. Bei Nichtbeachtung
und eintretendem Datenverlust sind gegenüber Reinhold Gerard
jedwede Schadensersatz- oder Haftungsansprüche ausgeschlossen.
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|
16
|
Geheimhaltung
|
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16.1
|
Die
Vertragsparteien werden ihnen im Rahmen der Geschäftsbeziehung
bekannt gewordene als solche gekennzeichnete oder offensichtlich
erkennbare Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der anderen
Vertragspartei auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung
vertraulich behandeln.
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17
|
Gerichtsstand
und Erfüllungsort
|
|
17.1
|
Sofern
der Besteller Vollkaufmann ist, ist unser Gerichtsstand
Trier in Rheinland-Pfalz (Deutschland). Wir sind berechtigt,
den Besteller auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
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18
|
Anzuwendendes
Recht
|
|
18.1
|
Zwischen
den Vertragsparteien gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik
Deutschland.
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19
|
Datenschutz
|
|
19.1
|
Daten
des Bestellers unterliegen für die Auftragsabwicklung und
die Durchführung der Geschäftsbeziehungen der elektronischen
Datenverarbeitung. Alle persönlichen Daten werden vertraulich
behandelt. Reinhold Gerard wird bei Nutzung der personenbezogenen
Daten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes beachten.
|
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20
|
Verbraucherschutzrechte
|
|
20.1
|
Gesetzliche
Verbraucherschutzrechte werden von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen
nicht berührt.
|
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21
|
Verschiedenes
|
|
21.1
|
Sollten
einzelne oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam
sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der restlichen
Bestimmungen dieses Vertrages. Für diesen Fall soll die
unwirksame Bestimmung durch eine Regelung ersetzt werden,
die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung
möglichst nahe kommt und welche die Parteien in Kenntnis
der Unwirksamkeit vereinbart hätten.
|
|
21.2
|
Kündigungen
bedürfen der Schriftform und sind per Einschreiben zu versenden.
|
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21.3
|
Reinhold
Gerard ist berechtigt, einzelne Verpflichtungen durch Unterauftragnehmer
erbringen zu lassen.
|
|
21.4
|
Der
Besteller ist nicht berechtigt Ansprüche aus einer Vereinbarung
mit Reinhold Gerard abzutreten.
|
| |
|